Datenschutz und DSGVO-Compliance
Externer Datenschutzbeauftragter & DSGVO-Beratung
Mit unserem ausgeprägten Verständnis für Datenschutz und IT sorgen wir auch in Ihrem Unternehmen für ein DSGVO-konformes Verarbeiten von personenbezogenen Daten.

Datenschutz und DSGVO-Compliance
Mit unserem ausgeprägten Verständnis für Datenschutz und IT sorgen wir auch in Ihrem Unternehmen für ein DSGVO-konformes Verarbeiten von personenbezogenen Daten.
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten sind für Unternehmen jeder Größe unverzichttbar. Seit der Einführung der DSGVO haben sich die Anforderungen an den Datenschutz in Unternehmen jedoch deutlich verschärft. Diese gesetzlichen Änderungen stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen, nicht nur in Bezug auf die Implementierung, sondern auch hinsichtlich des Zeitaufwands und der entstehenden Kosten. Genau bei diesen Problemen setzen wir an und bieten Ihnen gerne eine umfangreiche Beratung an.
Unser Unternehmen bietet umfassende Beratungsdienste im Bereich Datenschutz, insbesondere in der Umsetzung der DSGVO und den nationalen Ergänzungen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen Anforderungen der DSGVO zu navigieren, sei es durch die Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten oder indem wir diese Rolle als externer Datenschutzbeauftragter für den Großraum Freiburg übernehmen.
Unser Fokus liegt darauf, maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Datenschutz zu entwickeln. Dazu gehören:
Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur die strengen Vorschriften der DSGVO einhält, sondern auch effizient und kostengünstig datenschutzkonform agiert. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und Unterstützung im Bereich Datenschutz und DSGVO-Compliance.
In einer Zeit, in der der Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es verlockend, nach schnellen und einfachen Lösungen zu suchen und Vorlage oder Generatoren zu nutzen. Diese Tools versprechen eine unkomplizierte und kostengünstige Lösung, aber sie bergen erhebliche Risiken und können letztendlich teurer sein als die Investition in eine professionelle Beratung.
Individualität vs. Einheitslösung
Jedes Unternehmen ist einzigartig – in seinen Prozessen, seiner Kundenstruktur und der Art und Weise, wie es Daten verarbeitet. Vorlagen und Generatoren bieten jedoch oft nur standardisierte Lösungen, die nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen eines Unternehmens zugeschnitten sind. Eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung, die durch professionelle Beratung erstellt wird, berücksichtigt dagegen die individuellen Aspekte Ihres Unternehmens und stellt sicher, dass alle relevanten Datenschutzaspekte abgedeckt sind.
Verständnis der Datenverarbeitungsprozesse
Für Laien ist es oft schwierig zu erkennen, wann und wie Datenverarbeitung in ihrem Unternehmen stattfindet. Professionelle Datenschutzberater bringen das notwendige Fachwissen mit, um alle Datenflüsse in Ihrem Unternehmen zu identifizieren und zu bewerten. Sie stellen sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung alle Formen der Datenverarbeitung korrekt darstellt.
Konformität mit der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Vorlage oder ein automatisierter Generator kann möglicherweise nicht alle spezifischen Anforderungen der DSGVO berücksichtigen, was zu Compliance-Problemen führen kann. Professionelle Datenschutzberater sind auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und gewährleisten, dass Ihre Datenschutzerklärung den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Vermeidung von Sanktionen und Strafen
Die Verwendung unzureichender Datenschutzerklärungen kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, einschließlich hoher Bußgelder. Angesichts der zunehmenden Zahl von Verfahren gegen Datenschutzverstöße ist es riskant, sich auf generische Lösungen zu verlassen. Eine von Experten erstellte Datenschutzerklärung bietet dagegen ein höheres Maß an Sicherheit und Compliance.
Langfristige Investition
Während die Verwendung einer Vorlage oder eines Generators zunächst kostengünstig erscheinen mag, können die langfristigen finanziellen und rechtlichen Folgen bei Nicht-Compliance erheblich sein. Eine Investition in professionelle Datenschutzberatung ist eine Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Die Verwendung von Datenschutzerklärungs-Vorlage oder Datenschutz-Generatoren mag verlockend sein, aber nur eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung, die durch professionelle Beratung erstellt wird, kann die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen garantieren und Ihr Unternehmen vor den Risiken nicht konformer Datenschutzpraktiken schützen. Setzen Sie auf Fachwissen und individuelle Beratung, um die Integrität und Sicherheit Ihrer Datenverarbeitungsprozesse zu gewährleisten.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von mehreren Faktoren abhängen: der Größe Ihres Unternehmens und der Zahl der Mitarbeiter, der Art und Sensibilität der verarbeiteten personenbezogenen Daten (etwa Gesundheits- oder Finanzdaten), der Anzahl und Komplexität Ihrer Verarbeitungstätigkeiten sowie dem gewünschten Betreuungsumfang. Üblich sind entweder eine monatliche Pauschale für die laufende Betreuung oder eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Gerne erstellen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch ein transparentes, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot – kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wann braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann eine Benennungspflicht bestehen – etwa wenn Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht oder wenn Sie in großem Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten (Art. 37 DSGVO). Ob und in welcher Form die Pflicht für Sie gilt, prüfen wir im Rahmen einer individuellen Beratung.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vereinbarung, die Sie immer dann benötigen, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – beispielsweise Cloud-, Hosting-, Newsletter- oder IT-Dienstleister. Der Vertrag regelt unter anderem Gegenstand und Zweck der Verarbeitung, die Pflichten des Auftragsverarbeiters sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Wir beurteilen Ihre bestehenden Verträge und gestalten rechtssichere Auftragsverarbeitungsverträge für Ihr Unternehmen.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter – was sind die Vorteile?
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt spezialisiertes und aktuelles Fachwissen mit, ohne dass Sie eigenes Personal ausbilden und dauerhaft binden müssen. Sie vermeiden interne Interessenkonflikte, profitieren von einer neutralen Außensicht und zahlen nur für die tatsächlich benötigte Betreuung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das häufig die kosten- und zeiteffizientere Lösung.